Steuern sparen ist speziell für Unternehmer ein sehr wichtiges Thema, doch ständige Änderungen im Gesetz erschweren dieses Unterfangen. In der aktuellsten Ausgabe unserer Steuerspartipps erklären wir in einfachen Worten, wie man Spenden von der Steuer absetzen kann und damit im Endeffekt bares Geld spart. Dabei gilt es einiges zu beachten und einzuhalten, denn abhängig von der Unternehmensform und dem Spendenbetrag ist die Vorgehensweise sehr unterschiedlich.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Bevor es ans Spenden geht sollte man sich bestens über dieses Thema informieren. Gesetzlich ist der Spendenvorgang und alle weiteren Kriterien im §10 des Einkommenssteuergesetztes geregelt. Dieser Paragraph nennt sich passend dazu Steuerbegünstigte Zwecke.
Zunächst beschreibt dieser Paragraph erst einmal, bis zu welchem Anteil man eine Zuwendung, welche eine Spende oder auch einen Mitgliedsbeitrag sein kann absetzen darf. Hierbei hat man die Wahl:
- entweder kann man 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte des Unternehmens
- oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze des Unternehmens und der im Jahr aufgewendeten Gehälter und Löhne als Spenden geltend machen.
Kurz zur Information: Beim Errechnen der Umsätze und Gehälter multipliziert man mit dem Wert 0,004, welcher 4 Promille entspricht.
Für diesen Abzug bestehen jedoch zusätzlich Voraussetzungen, die daran geknüpft sind. Diese müssen erfüllt sein, damit die Aufwendung auch tatsächlich als Spende gilt und so deklariert werden kann:
- Man darf in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Empfänger der Spende stehen
- Es darf für die Spende keine Entgeltliche Leistung entgegen genommen werden
- Die Spende muss zur Förderung mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Zwecke verwendet werden. Dies kann man in den Paragraphen 52, 53 und 54 der Abgabenordnung (AO) nachlesen
- Außerdem muss die Spende freiwillig getätigt werden
Wie deklariert man Spenden explizit?
Wenn man die Spenden von der Steuer absetzen möchte muss man wissen, wo und wie die einzelnen Spenden angegeben werden. Dabei unterscheidet man zunächst grob zwischen Kapitalgesellschaften, die Spenden absetzen möchten und Selbstständige, beziehungsweise Gesellschafter und Personengesellschafter, die die gespendeten Beträge lediglich privat geltend machen dürfen.
Kapitalgesellschaften können Spenden als Betriebsausgaben abziehen. Somit ist die Steuerlast geringer, womit man am Ende Geld spart. Wer eine geringere Steuerlast hat, muss weniger Steuern zahlen und spart somit Geld. Soweit so gut.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften, wie zum Beispiel eine OHG, KG oder GbR dürfen Spenden nicht als Betriebsausgaben angeben. Aufgrund des fehlenden betrieblichen Zusammenhangs schätzt der Staat Spenden in diesem Fall als „Privatvergnügen“ des Arbeitgebers, bzw. des Gesellschafters ein.
Eine Alternative, wie man die Spenden von der Steuer absetzen kann gibt es aber trotzdem. Man verbucht den Spendenbetrag zunächst als Entnahme. Dabei kommt es darauf an, ob es ein Einzelunternehmer oder mehrere Gesellschafter sind, denn dann muss man den gespendeten Betrag auf die einzelnen Gesellschafter aufteilen. Im Anschluss kann jeder einzelne Gesellschafter die Spende anteilig in seiner privaten Einkommenssteuererklärung geltend machen. So spart man also auch Geld, ohne als Kapitalgesellschaft eingetragen zu sein.
Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft hilft man damit nicht direkt dem Unternehmen, sondern nur sich selbst als Privatperson. In einem wirtschaftlich starken Jahr kann man somit die Steuerlast und die letztendlich gezahlten Steuer nicht senken. Dafür ist die Steuerersparnis bei Privatpersonen aufgrund der umfangreicheren Steuerlast höher. Beide Fälle haben somit ihre Vor- und Nachteile.
Spendenbescheinigung – was ist das?
Eine weitere Voraussetzung die erfüllt sein muss, damit man Spenden von der Steuer absetzen kann ist die Spendenbescheinigung. Diese muss man besitzen und gegebenenfalls abgeben, damit die Spende offiziell anerkannt werden kann.
Muster gibt es hierfür genug. Diese sind im Internet zu finden und man muss sie nur noch downloaden und ausfüllen. Zusätzlich bedarf es auch einer vom Amt rechtlich anerkannten Spendenquittung. Diese erhält man meistens direkt von den Organisationen, für die man gespendet hat. Zum Jahresende fassen dies Organisationen ihre erhaltenen Spenden zusammen und senden im Anschluss die Spendenquittungen an die Unternehmen. Dies geschieht dann meist im Januar oder Februar.
Eine durchaus Zeit- und Aufwand sparende Neuerung existiert seit dem 1. Januar 2017: Die Spendenbescheinigungen muss man nicht mehr zwingend mit dem Einkommensteuerbescheid beilegen. Trotzdem sollte man die Bescheinigungen und dazugehörigen Quittungen aufbewahren. Auf Anfrage darf das Finanzamt nämlich einen Nachweis verlangen.
In der Regel empfehlen wir die Bescheide mindestens ein Jahr, wenn nicht sogar noch länger aufzubewahren.
Bis 200 Euro braucht man keine Bescheinigung
Eine weitere Ausnahme betreffen Spenden bis zu einer Höhe von 200 Euro. Hier ist keine Spendenbescheinigung oder Quittung von Nöten. Trotzdem sollte man zumindest einen Beleg in Form von einem Beleg der Überweisung oder einer Einzahlungsquittung, wenn man die Spende in Bar gezahlt hat.
Wenn man beispielsweise eine Überweisung direkt am Automaten tätigt kann man sich im Anschluss direkt eine Kopie ausdrucken lassen. Diese bewahrt man gut sortiert auf und kann sie bei jeglichen Anfragen des Finanzamtes vorzeigen.
Wert von Sachspenden entspricht nicht dem abgeschriebenen Wert
Das Thema Sachspenden muss man noch einmal gesondert betrachten. Grundsätzlich muss man auch bei Sachspenden eine Spendenbescheinigung besitzen. Dieser ist aber wesentlich umfangreicher, als die Bescheinigung bei reinen Geldspenden. Sie muss nämlich genau Angaben über den Spendengegenstand beinhalten, sowie Informationen über den aktuellen Zustand, das Alter und den speziellen Wert des Gegenstandes. Der Wert erschließt sich übrigens nicht über den aktuell im Unternehmen abgeschriebenen Wert, sonder den Wiederbeschaffungswert. Dies ist der aktuelle Preis für das Produkt in der freien Wirtschaft.
Nun kommen wir zum springenden Punkt: Befindet sich der Spendengegenstand im Betriebsvermögen, so muss zusätzlich die Umsatzsteuer herausgerechnet werden. Bei Einrichtungsgegenständen im Wert von 1000 Euro muss man demnach 19% Umsatzsteuer, also 190 Euro abziehen. Während man der Restbetrag von 810 Euro wie bereits erwähnt als Betriebsausgaben deklarieren kann, müssen die190 Euro Umsatzsteuer als Sonderausgaben angegeben werden.
Fazit: Immer die Quittungen aufbewahren
Wer die hier erwähnten Bedingungen und Vorgaben einhält, kann ohne nachfolgenden Ärger Spenden von der Steuer absetzen. Den wichtigsten Tipp den man geben kann ist es, sämtliche Quittungen über jede getätigte Spende aufzubewahren. Solange man dies befolgt ist man auf der sicheren Seite, ganz egal ob man die Spenden letztendlich als Privatperson in der Einkommensteuererklärung deklariert oder den Betrag als Kapitalgesellschaft in den Betriebsausgaben geltend macht.
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Ich spende regelmäßig für das lokale Tierheim und habe erst jetzt mitbekommen, dass ich dies auch von der Steuer absetzen kann. Bislang habe ich mir keine Spendenquittung ausstellen lassen, sondern den Betrag immer per Überweisung durchgeführt. Der monatliche Betrag überschreitet die hier angegebenen 200 Euro und ich werde noch einmal im Tierheim nach einer Quittung fragen. Ich werde die weitere Vorgehensweise bei einem Steuerberatungstermin besprechen.
Zufälligerweise habe ich die Quittungen nicht aufbewahrt, was ist dann zu machen. Dies kam aber aus Versehen, nicht absichtlich! Danke für den Rat!