Der Kunde zahlt nicht: Was kann man tun?

die kleinunternehmerregelung

Der richtige Umgang mit säumigen Kunden

Immer wieder kommt es dazu, dass Kunden eine Dienstleistung in Anspruch nehmen oder ein
Produkt erwerben, ohne dafür die geforderte Zahlung zu tätigen. Die Ursachen hierfür können
sehr unterschiedlich sein und reichen von einem versehentlichen Versäumnis bis hin zur Absicht.
Gerade für kleinere Unternehmen können ausbleibenden Zahlungen zum existenziellen Problem
werden. Umso wichtiger ist ein wohl überlegtes Konzept, damit die eigene Liquidität nicht
gefährdet wird.

Einforderung von ausstehenden Zahlungen

Für Unternehmen und säumige Kunden sind offene Zahlungen gleichermaßen unangenehm und
häufig problematisch. Unternehmen stehen unterschiedliche Optionen zur Verfügung, die ihnen
zustehenden Beträge einzufordern. In vielen Fällen wird zunächst eine Mahnung zugestellt, die
den Kunden über die noch nicht geleistete Zahlung informiert und ihn auffordert, diese Fälligkeit
umgehend zu begleichen.

Mahnungen sind nicht nur wichtig in der Hoffnung, dass der Kunde seine Rechnung begleicht,
sie sind auch zwingende Voraussetzung, damit ein Unternehmen schlimmstenfalls eine Chance
hat, offene Beträge vor Gericht einzuklagen. Der zeitliche Aufwand mit Mahnungen ist häufig
nicht zu unterschätzen. Es besteht auch die Möglichkeit, zum Beispiel ein Inkasso beauftragen.
Mehr als ein Drittel aller Unternehmen ist längst dazu übergegangen, das gesamte
Forderungsmanagement auszulagern.

Inkasso-Unternehmen als Dienstleistung

Unternehmen verlieren durch eine eigene Mahnabteilung sehr viel Zeit und Ressourcen. Die
Inanspruchnahme externer Inkasso-Unternehmen hat sich bewährt und wird zunehmend mehr
genutzt. Auch wenn der Begriff Inkasso bis heute für viele Menschen einen verunsichernden bis
negativen Beigeschmack hat, sind seriöse Inkasso-Dienstleister behördlich registriert und
gehören damit zum offiziellen Bereich der sogenannten Rechtsdienstleister.
Inkasso-Unternehmen sind in aller Regel daran interessiert, die Ansprüche des Unternehmens
gegenüber dem Kunden zu vertreten. Sie dürfen nur agieren, wenn Kunden mit einer Zahlung in
Verzug geraten. Wenn Inkasso-Unternehmen zeitnah nach dem Zahlungsverzug eine

Zahlungsaufforderung schicken, wird für den Schuldner meist deutlicher erkennbar, dass das
Unternehmen gewillt ist, seine Ansprüche durchzusetzen.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Unternehmen können auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Ein Zahlungsverzug
entsteht nach 30 Tagen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne sind Firmen berechtigt, für die noch
offenen Zahlungen zusätzlich zum Betrag Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent zu fordern.
Eine separate Mahnung muss dem Kunden nach Ablauf dieser Frist nicht zugestellt werden.
Experten sehen sie jedoch als hilfreich an, um gegebenenfalls bei Gericht belegen zu können,
dass auch tatsächlich ein Anspruch besteht.
Im Falle eines Mahnverfahrens darf der Gläubiger nicht nur den fälligen Betrag verlangen. Er hat
überdies einen Anspruch auf die Leistung von Schadensersatz durch den Kunden. Dieser kann
für dessen Pflichtverletzung geltend gemacht werden und soll ein Ausgleich finanzieller Art für
den bestehenden Schaden sein. Ist ein Mahnverfahren vor Gericht erfolgreich, ist der Schuldner
verpflichtet, sowohl die offene Rechnung zu begleichen als auch alle bis dahin angefallenen
Gebühren für Mahnungen und auch die entstandenen Verzugszinsen.

Fachanwalt versus Inkasso-Dienstleister

Unternehmen haben die Möglichkeit, einen Inkasso-Dienstleister mit dem
Forderungsmanagement zu beauftragen. Es gibt auch die Option, die bestehende Forderung an
den Dienstleister zu verkaufen. Hierbei wird in der Regel zumindest ein Teil der offenen
Rechnung beglichen, jedoch häufig nicht vollständig. Alternativ kann auch ein Anwalt beauftragt
werden. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn ein Klageweg bestritten werden soll und das
Unternehmen nicht gewillt ist, auf einen Teil seiner Forderungen zu verzichten.
Welche der beiden Varianten sinnvoll ist, kommt meist auf die wirtschaftliche Situation des
Unternehmens an. Häufig ist das Aufrechterhalten der eigenen Liquidität zumindest von einer
Teilzahlung abhängig. Im Zweifel sollte ein Fachanwalt zur Klärung des individuell besten
Lösungsweges konsultiert werden.


Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte unseres Artikels – vor allem die rechtlichen Aspekte – recherchieren wir mit größter Sorgfalt. Dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt bzw. Ihren Steuerbera­ter.

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert