Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigt erhöhte Kontrollen durch den Zoll bei der Einhaltung des Mindestlohngesetz an. Das hat er in einem Interview in der „Bild am Sonntag“ erläutert. Den Grund hierfür gibt er auch direkt an. Es gäbe immer noch zu viele Unternehmen, die die Einhaltung des Mindestlohns und des Mindestlohngesetzes missachten: „Wir haben Hinweise darauf, dass Arbeitgeber ihn immer noch unterlaufen. Wir werden deshalb die Kontrollen ausweiten“. Die Arbeitswelt möchte er im Allgemeinen Arbeitnehmerfreundlicher gestaltet.
Landesweite Kontrolle bringt Wahrheit ans Tageslicht
Gestützt wird seine Aussage durch eine vor Kurzem durchgeführte Landesweite Kontrolle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit des Bundeslandes Niedersachsen. An der Aktion beteiligt waren hierbei die Landkreise, Städte und kreisfreie Städte in Zusammenarbeit mit dem Bundesweitem Zoll. Unterstützt wurden sie dabei von den Mitarbeitern der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, von den Gewerbeaufsichtsämtern, von der deutschen Rentenversicherung, von den Ausländerbehörden und von den ansässigen Jobcentern sowie der Polizei Niedersachsens.
Insgesamt wurden die Kontrollen von 318 Prüfer durchgeführt und es wurden 524 Objekte, 2294 Personen und 874 Betriebe auf Schwarzarbeit oder die Nichteinhaltung des Mindestlohns geprüft. Dieses Ausmaß kann also durchaus als Großaktion und klare Warnung, für all diejenigen Unternehmen eingestuft werden, die immer noch Mitarbeiter unter dem Mindestlohn bezahlen, oder die Arbeitszeit nicht ordnungsgemäß erfassen. Der besondere Fokus bei dieser Prüfung lag vor allem in der Bau- und Handwerksbranche. Das Ergebnis der vier Tage andauernden Aktion ist sehr erstaunlich. Es wurden insgesamt 385 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt. Diese kann man folgendermaßen einteilen:
- In 139 Fällen besteht der Verdacht, dass der aktuelle Mindestlohn nicht gezahlt wird
- In 94 Fällen wegen Missachtung melderechtlicher Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- 55 Fälle, bei denen gegen die Handwerksordnung verstoßen wurde
- 32 Fälle, in denen der Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitspapiere beschäftigt
- In 29 Fällen ermittelt der Zoll wegen Sozialleistungsbetrug
- 22 Fälle, bei denen gegen die Gewerbeordnung verstoßen wurde
- In 15 Fällen wird dem Arbeitgeber eine Scheinselbtsständigkeit unterstellt
Vor Bußgeldern kann man sich schützen
Arbeitgeber, die nachweislich gegen diese Gesetze verstoßen haben, wird ein Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet. Zur Info: Ein Bußgeldverfahren kann zu einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro führen
Gegen eine Ermittlung und eine eventuell anfallende Strafe wegen der Nichteinhaltung des Mindestlohngesetz kann man sich schützen. Mit modernen Arbeitszeiterfassungen kann man die Zeiten von sich selbst und seinen Mitarbeitern auf einfache Art und Weise dokumentieren. Gerade bei Mitarbeitern, die den Mindestlohn beziehen ist es enorm wichtig, Die Arbeitszeiten minutengenau zu erfassen. Andernfalls drohen die bereits geschilderten rechtlichen Konsequenzen.
Erhöhung des Mindestlohns in Naher Zukunft geplant
Zusätzlich zu seiner Aussage über die Erhöhung von Kontrollen sprach der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auch über eine baldige Erhöhung des Mindestlohns: „Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage gehe ich von einer kräftigen Erhöhung aus. Die werde ich dann auch per Gesetz umsetzen. In einzelnen Regionen haben wir sie schon.“ Heil möchte den Mindestlohn also aufgrund der außerordentlich guten Konjunktur erhöhen.
Zusätzlich möchte er landesweit Vollbeschäftigung erreichen: „In Eichstätt liegt die Arbeitslosenquote bei 1,4 Prozent. Das ist Vollbeschäftigung. In Gelsenkirchen sind aber immer noch 13 Prozent arbeitslos. Da müssen wir vor allem Langzeitarbeitslose in Jobs bringen. Dann haben wir die Chance, in den 2020er-Jahren in ganz Deutschland Vollbeschäftigung zu erreichen.“ Aufgrund der starken aktuellen Konjunktur und der steigenden Einnahmen der Unternehmen sieht er dies als eine Notwendigkeit.
Davon abhängig macht er die drastische Senkung der sogenannten Sachgrundlose Befristungen. „Immer noch werden viel zu viele Menschen willkürlich befristet. Für die Hälfte aller Befristungen gibt es keinen Sachgrund. Das muss aufhören“, sagte der SPD-Politiker in der „Bild am Sonntag“. Ein dementsprechender Gesetzesentwurf soll deshalb innerhalb der nächsten zwölf Monate dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Wir werden alle zukünftigen Änderungen genauestens verfolgen und berichten selbstverständlich über alle Änderungen.
So einfach führt man eine moderne Zeiterfassung ein
Mit unserer kostenlosen PDF „Zeiterfassung 4.0“ läuft die Einführung sehr einfach ab. Die PDF begleitet Sie auf Ihrem Weg von der Ist-Analyse bis hin zur Einrichtung und Einführung des neuen Zeiterfassungssystems.