Beschäftigte im Elektrohandwerk können sich in Zukunft über einen höheren Mindestlohn freuen. Ab 01. August 2016 steigt der branchenspezifische Mindestlohn in diesem Bereich. In Ostdeutschland ergibt sich eine Erhöhung von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und in Westdeutschland von 10,10 Euro auf 10,35 Euro.
Diese Anhebung lässt auch kritische Stimmen laut werden, wie zum Beispiel den Elektro-Obermeister Gerhard Ulm. Er erklärt in den Neumarkter Nachrichten, dass ein Mindestlohn von 10,35 zumindest in Ostbayern kein Thema, sondern ehr eine übertarifliche Bezahlung die Norm sei. In der Elektrobranche sei ein realistisches Lohnniveau zwischen 15 – 17 Euro. Als Hauptgrund dafür nennt er den bestehenden Fachkräftemangel sowie die positive momentane Arbeitslage.
Trotzdem bleibt es bei dem festgesetzten Mindestlohn, der ab Anfang 2018 dann durch einen bundesweiten Mindestlohn für alle Beschäftigten im Elektrohandwerk von 10,95 Euro ersetzt wird. Dieser gilt für etwa 41 500 Arbeitnehmer in der Elektrobranche.
Branchenspezifische Mindestlöhne sind für alle Beschäftigten einer Branche allgemeinverbindlich, das heißt kein Arbeitgeber, unabhängig von Gewerkschaft oder verband darf sie umgehen und unterschreiten. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro, der Anfang 2015 eingeführt wurde ist sämtlichen branchenspezifischen Mindestlöhnen untergeordnet.
Der neue Mindestlohn gilt auch für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. Beschäftigte im Elektrohandwerk, die von ihrem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland entsendet werden, sind ebenfalls von der Erhöhung betroffen.
An den Dokumentationsvorschriften des Mindestlohngesetzes ändert sich damit nichts. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Übersicht über alle branchenspezifischen Mindestlöhne zusammengestellt.