Foto: Marius Roeer
Wie wir bereits letzte Woche in einem Beitrag erwähnt hatten, hat der deutsche Zoll in Nordrhein-Westfalen am letztwöchigen Donnerstag und Freitag im Großraum Köln eine Zollkontrolle durchgeführt. Dabei wurde unter anderem kontrolliert, ob der mit 8,84 Euro gesetzlich festgelegte Mindestlohn auch tatsächlich gezahlt und die Dokumentation der Arbeitszeit von den Arbeitgebern eingehalten wird.
Am Montag hat der Zoll das vorläufige Ergebnis dieser Razzia veröffentlicht. Die Ergebnisse bestätigen, dass diese Razzia nicht zu unrecht durchgeführt wurde. Etwa 200 Verstöße hat man alleine an den beiden Tagen dokumentieren können. Hierbei hat der Zoll Köln in Kooperation mit den Kollegen aus Duisburg rund 2.500 Betriebe und 6.000 Arbeitnehmer kontrolliert.
Bezahlung unter 8,84 Euro nicht unüblich
Wie bereits erwähnt lag der Fokus der Ermittlungen in der Einhaltung des gesetzlich verordneten Mindestlohns von 8,84 Euro. Deshalb wurden auch vermehrt Speditionen, Hotels, Friseure und Unternehmen des Einzelhandels überprüft. In diesen Branchen beziehen viele Angestellte den Mindestlohn, bzw. sollten Sie diesen aufgrund der Gesetzeslage normalerweise beziehen.
Speziell im Gastgewerbe, zu dem Hotels und Restaurants zählen kommt es zudem häufig vor, dass Arbeitnehmer über die gesetzlich festgelegte Maximalarbeitszeit hinaus arbeiten müssen. Die gesetzlichen Pausenzeiten halten Arbeitnehmer in den wenigsten Fällen ein. Deshalb legte der Zoll zusätzlich Wert auf die Einhaltung der vorschriftsmäßigen Dokumentation von Arbeitszeiten.
Hier kommt es zusätzlich darauf an, ob der jeweilige Arbeitnehmer den Mindestlohn bezieht oder nicht. Wenn er den Mindestlohn bezieht muss er seine Arbeitszeit komplett und minutengenau dokumentieren. Verdient er mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn so genügt die Erfassung der Mehrarbeitszeit, der sogenannten Überstunden. Um diese zu erfassen, muss man jedoch zusätzlich wissen, wie viel der Arbeitnehmer normalerweise arbeitet. Ein rechtssicheres Zeiterfassungssystem, welches automatische Excel-Dokumente generiert ist hierbei besonders hilfreich.
Kritiker bemängeln Ankündigung
Einer der wenigen Kritikpunkte an der Zollkontrolle war die Tatsache, dass man die Kontrolle vorher bereits offiziell angekündigt hat. Aufgrund dessen hätten die Betriebe genug Zeit gehabt, sich auf die bevorstehenden Kontrollen vorzubereiten, heißt es aus dem Kritikerlager.
Diese Kritik weist der Zoll jedoch von sich. Die Geschäftsbücher über einen längeren Zeitraum in so kurzer Zeit zu verändern bzw. zu „frisieren“ sei nur sehr schwer möglich, so ein Zoll-Sprecher.
IG Bau fordert Katalogisierung
Einen einfallsreichen Vorschlag bringt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ins Spiel. Ertappte Mindestlohn-Sünder sollen fortan in einem Register geführt werden. Als weitere zusätzliche Konsequenz zu den teils hohen Geldbußen soll man als betroffenes Unternehmen bei der Auftragsvergabe außen vor bleiben. Dafür ist ein Register vorgesehen, in das man dann die Unternehmen einträgt, die gegen das Mindestlohngesetz oder das Schwarzarbeitsgesetz verstoßen.
Auf diese Weise würde man zusätzlich die Betriebe und Unternehmen belohnen, die sich an die Einhaltung des Mindestlohns halten und ihre Arbeitszeiten immer vorschriftsmäßig und mindestlohnkonform dokumentieren.
Auswertung der Zollkontrolle läuft noch
Die Auswertung ist übrigens noch nicht komplett abgeschlossen. 2.500 Betriebe und deren Arbeitszeiten zu kontrollieren dauert eben seine Zeit. So muss das Duisburger Zollamt noch 114 Fälle bearbeiten, die unter dem Verdacht des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung stehen. Somit wird sich die Zahl der tatsächlichen Gesetzesverstöße mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen.
Gleiches gilt auf für die zukünftigen Zollkontrollen. Wer also nicht den aktuellen Mindestlohn bezahlt oder die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter ordnungsgemäß erfasst wird dies auf längere Sicht teuer bezahlen.
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