Junge Unternehmen werden einer Studie zufolge durch den gesetzlichen Mindestlohn stark belastet. Hauptproblem sind vor allem bürokratische Hürden wie zum Beispiel Berichtspflichten.
Vor allem die Zeit, die für Abrechnungen aufgewendet werden muss, fehlt vielen Gründern für die Weiterentwicklung des Unternehmens, heißt es im „Mannheimer Gründungspanel Herbst 2016“ des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Verbands der Vereine Creditreform. Ein ausschlaggebender Faktor ist auch die meist noch fehlende professionelle Personalabteilung bei Startup-Unternehmen.
Gut ein Viertel (28 Prozent) der befragten Unternehmen gab an, von der Mindestlohnregelung betroffen zu sein. Viele Unternehmer, circa 11 Prozent, haben zudem vor Einführung des Mindestlohns nicht mit großen Auswirkungen gerechnet.
Gut 20 Prozent der befragten jungen Unternehmen gaben an, von den höheren zu zahlenden Löhnen belastet zu sein. Dabei sind Firmen, die niedrige oder mittlere Löhne bezahlen doppelt so häufig betroffen, wie Betriebe derselben Branche mit höheren Gehältern. Zudem haben die Unternehmen nun größere Schwierigkeiten Praktikanten, studentische Hilfskräfte oder andere Aushilfen einzustellen.
Viele der befragten Firmen kämpfen mit bürokratischen Hürden, die mit Einführung des Mindestlohns verpflichtend wurden. So müssen Unternehmen die Arbeitszeiten sehr genau und zeitnah erfassen. Andernfalls drohen empfindliche Strafen von bis zu 30.000€.
Eine Zusammenfassung für welche Anstellungsverhältnisse die Arbeitszeiten wie genau erfasst werden, haben wir hier für Sie hier zusammengefasst.
Diese Auswirkungen des Mindestlohns können negative Konsequenzen für die Entwicklung junger Unternehmen haben. Viele in dieser Studie befragten Gründer scheinen sich dessen vor Einführung des Mindestlohns nicht bewusst gewesen zu sein. Mindestens der bürokratische Aufwand können durch moderne Software inzwischen günstig reduziert, sowie Rechtssicherheit erlangt werden.