Der Mindestlohn in der Landwirtschaft hat sich wieder einmal verändert.
Die aus dem Jahr 2015 geltenden Vereinbarungen haben den Mindestlohn in der Landwirtschaft seitdem schon mehrmals erhöht.
Die Entwicklung des Mindestlohns in der Landwirtschaft bis 2017
Seit 2015, der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, hat sich der Mindestlohn in der Landwirtschaft drei Mal erhöht:
Mindestentgelt- Tarifvertrag | Stundenlohn | |
West | Ost | |
Ab dem 01.01.2015 | 7,40 € | 7,20 € |
Ab dem 01.01.2016 | 8,00 € | 7,90 € |
Ab dem 01.01.2017 | 8,60 € | |
Ab dem 01.11.2017 | 9,10 € |
Neuer Mindestlohn in der Landwirtschaft 2018 – Anstieg gefolgt vom Abstieg
Ab dem 01.01.2018 wird der aus der letzten Erhöhung hervorgehende Stundenlohn von 9,10 € von dem branchenübergreifenden bundesweiten Mindestlohn 2018 abgelöst. Dieser beträgt aktuell 8,84 € und wird von einer Mindestlohn-Kommission für das folgende Jahr neu festgelegt. Der nächste Anstieg erfolgt voraussichtlich 01.01.2019.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Mindestlohn in der Landwirtschaft tatsächlich ab dem 01.01.2018 sinkt.
Vorsicht jedoch bei dem Thema Dokumentationspflicht im Mindestlohn!
Unverändert bleibt die Pflicht eine lückenlose und ordnungsgemäß erfasste Arbeitszeit der Mitarbeiter sicherzustellen. Der Zoll sanktioniert weiterhin Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit einem Bußgeld in der Höhe von bis zu 30.000 €.
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechts- und Steuerbeiträge – recherchieren wir mit größter Sorgfalt. Dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt bzw. Ihren Steuerberater.