Mindestlohn im Baugewerbe steigt ab dem 1. April

Mindestlohn im Baugewerbe.

Gute Nachrichten für alle Beschäftigten in der Baubranche. Der „Mindestlohn bau“ steigt zum ersten April 2020 an. Nach wie vor gibt es hierbei Unterschiede zwischen dem westlichen und östlichen Teil Deutschlands. Um wie viel Euro steigt der Mindestlohn? Wie groß ist der Unterschied zwischen West und Ost? Gilt der Mindestlohn in der kompletten Baubranche? Wir geben alle nötigen Informationen!

Beide Lohngruppen bekommen mehr Geld

Generell unterscheidet man im Baugewerbe zwischen der Lohngruppe 1 und der Lohngruppe 2. Die Definition der Lohngruppe 1 ist relativ einfach. Alle Arbeitnehmer, die einfache Bau- und Montagearbeiten ausführen zählen zur ersten Lohngruppe. Im normalen Arbeitsalltag nennt man das schlicht „Hilfsarbeiter“ oder Arbeitnehmer für Hilfsarbeiten.

Unter Lohngruppe 2 zählen alle Beschäftigten mit Spezialfähigkeiten. Das sind zum Beispiel Arbeitskräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im jeweiligen Bereich, also sogenannte Gesellen und auch Arbeitnehmer, die die Meisterprüfung in diesem Bereich abgelegt haben.

Wie hoch ist der Mindestlohn im Baugewerbe?

Die Erhöhung gelten sowohl für Lohngruppe 1, als auch für Lohngruppe 2. Insgesamt hat der Staat den Mindestlohn im Baugewerbe bundesweit um knapp 3 Prozent für die Lohngruppe 1 angehoben. Für die Lohngruppe 2 liegt die Erhöhung lediglich bei 2 Prozent. Das hört sich erst einem gar nicht so spektakulär an, weshalb wir uns einmal die totalen Zahlen ansehen sollten:

ZeitraumLohngruppe 1 West + BerlinLohngruppe 2 West + (Berlin)Lohngruppe 1 OstLohngruppe 2 Ost
1. April 202012,55 Euro15,40 Euro
(15,25 Euro)
12,55 Euro12,20 Euro
1. März 201912,20 Euro15,20 Euro
(15,05 Euro)
12,20 Euro12,20 Euro
1. Januar 201811,75 Euro14,95 Euro
(14,80 Euro)
11,75 Euro11,75 Euro
1. Januar 201711,30 Euro14,70 Euro
(14,55 Euro)
11,30 Euro11,30 Euro
1. Januar 201611,25 Euro14,45 Euro
(14,30 Euro)
11,05 Euro11,05 Euro
1. Januar 201511,15 Euro14,20 Euro
(14,05 Euro)
10,75 Euro10,75 Euro
1. Januar 201411,10 Euro13,95 Euro
(13,80 Euro)
10,50 Euro10,50 Euro
1. Januar 201311,05 Euro13,70 Euro
(13,25 Euro)
10,25 Euro10,25 Euro
1. Januar 201211,05 Euro13,25 Euro
(13,25 Euro)
10,05 Euro10,05 Euro

Interessant ist, dass sich der Mindestlohn im Bundesland Berlin eher an den Mindestlohn der Westdeutschen Bundesländer orientiert. Das Begründet sich durch die höheren Lebenshaltungskosten in Berlin, im Gegensatz zum rest Ostdeutschlands.

In den Ostdeutschen Bundesländern ist es leider nach wie vor der Fall, dass der Mindestlohn für die Lohngruppe 2 nach wie vor noch nicht näher bestimmt ist. Deshalb ist hier jeweils der Mindestlohn der Lohngruppe 1 hinterlegt.

Gilt der Mindestlohn für die komplette Baubranche?

Kurz: Ja. Wie grade schon erwähnt, gilt der Mindestlohn im Baugewerbe länderübergreifend. Trotzdem bemängeln viele Arbeitnehmerverbände, dass es nach wie vor einen Unterschied zum Stundenlohn im Westen und im Osten gibt. Und dieser Unterschied fällt teilweise recht groß aus. Diese Differenz erkennt man nicht nur in der Baubranche, sondern auch in vielen anderen Branchen, wie zum Beispiel die Gebäudereinigung und die Pflegebranche.

Als Gegenargument führen die Arbeitgeberverbände die deutlich geringeren Lebenshaltungskosten im Osten Deutschlands an.

Besonders interessant: im Baugewerbe gibt es bereits seit dem Jahr 1997 einen Branchenweiten Mindestlohn. Also sogar noch vor Einführung des Euros.

Was ändert sich noch für Arbeitgeber im Baugewerbe?

Abgesehen vom steigenden Gehalt der Belegschaft zunächst einmal nichts. Grundsätzlich könnte es jedoch in naher Zukunft zu einer größeren Veränderung kommen. Das Europaparlament berät sich zur Zeit, ob es Sinn macht die Erfassung von Arbeitszeiten gesetzlich verpflichtend zu machen. Eine Entscheidung könnte schneller bevorstehen, als dem ein oder anderem Arbeitgeber lieb wäre.

Bereits jetzt ist die Erfassung der Überstunden von Arbeitnehmern verpflichtend. Zusätzlich muss man bereits jetzt sämtliche Arbeitszeiten minutengenau erfassen, wenn der Arbeitnehmer den Mindestlohn bezieht bzw. als geringfügig Beschäftigter geführt wird.

Deshalb sollte man sich lieber früher als später zu einem Umstieg zu einer digitalen Zeiterfassung entscheiden. Diese ist zudem wesentlich flexibler, zeitsparender und man hat alle Zeiten automatisch strukturiert zur Hand. Welche weiteren Vorteile hat eine mobile Zeiterfassung?

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