Nun ist es endlich soweit. Der Mindestlohn im Baugewerbe wird ab dem 1. Januar 2018 erhöht. Nach zähen Verhandlungen einigten sich schließlich die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt und die Arbeitgeber auf eine Erhöhung des Mindestlohns, welche in zwei Schritten aufgeteilt ist. Dies wurde am 18. Oktober nach Abschluss der dritten Verhandlungsrunde in Frankfurt beschlossen.
Mindestlohn im Baugewerbe lohnt sich vor allem für ungelernte Arbeitskräfte
Die größte Änderung aus den Verhandlungen betrifft Angestellte, die den Mindestlohn eines ungelernten Arbeitnehmers beziehen. Hier steigt der Bundesweit gültige Mindestlohn von 11,30 Euro auf 11,75 Euro die Stunde. Im zweiten Schritt erhöht sich der Stundenlohn dann noch einmal am 1. März 2019. Dieser wird dann bei 12,20 Euro liegen, was eine Erhöhung um 90 Cent bedeutet.
Im Endeffekt ergibt sich daraus laut dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. für jeden Arbeitnehmer ein Plus von ca. 4% pro Jahr.
Facharbeiter in Westdeutschland und Berlin verdienen bald mehr
Bei den Facharbeitern konnte die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt ebenfalls Achtungserfolge erzielen, jedoch nicht auf ganzer Linie. So steigt der Mindestlohn für Facharbeiter in Westdeutschland von 14,70 Euro auf 15,20 Euro an. Auch in Berlin wird der minimale Stundenlohn von Facharbeitern von 14,55 Euro auf 15,05 Euro angehoben. Hier entsteht allumfassend ein Plus in Höhe von 1,7% pro Jahr.
Die Gewerkschaft forderte zunächst eine Anhebung des Stundenlohns für ungelernte Kräfte auf 12,50 Euro und für Facharbeiter auf 15,60 Euro. Dies konnte jedoch nicht ganz durchgesetzt werden.
Keine Mindestlohnerhöhung für Facharbeiter in den neuen Bundesländern
Zusätzliche zu den neuen Mindestlohnforderungen hatte die Gewerkschaft auch auf die Wiedereinführung des Mindestlohns für Angestellte in den neuen Bundesländern gefordert. Dies konnte jedoch nicht durchgesetzt werden. Somit bleibt, was die Löhne in Ostdeutschland angeht alles beim Alten.
Insgesamt betrifft die Erhöhung der Stundenlöhne insgesamt ca. 200.000 Angestellte, welche aktuell den Mindestlohn beziehen. Gemessen an der Gesamtzahl von 800.000 Beschäftigte betrifft die Anhebung also einen relativ großen Teil.
Mindestlohn Dokumentationsvorschriften nach dem Schwarzarbeit-Gesetz
Die Erhöhung des Mindestlohn im Baugewerbe gilt allgemeinverbindlich für alle gewerblichen Arbeitnehmer. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unternehmer beziehungsweise der Arbeitgeber vertraglich an Tarife gebunden ist oder nicht.
Unabhängig von der Erhöhung des Mindestlohns müssen im Handwerk nach wie vor Arbeitszeiten ordnungsgemäß erfasst werden, da man sonst Gefahr läuft gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung zu verstoßen. Da dies aber bei an unterschiedlichen Standorten tätigen Mitarbeitern nicht einfach ist, gibt es mittlerweile Software, die dieses Problem effizient und kostensparend löst. So kann man sich die Zeit, die man zur Übertragung von Stundenzetteln braucht sparen.
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