Mindestlohn Gebäudereinigung 2022 – das ändert sich

mindestlohn gebäudereinigung 2020 - das ändert sich

2022 ist das Jahr des Mindestlohns. Neben der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro (Ab Juli 10,45 Euro) gibt es auch in der Gebäudereinigung einen neuen Mindestlohn. Wie hoch ist der Mindestlohn für Gebäudereiniger im Jahr 2022? Hat sich sonst noch etwas geändert? Wir klären es auf.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung für die Jahre 2021, 2022 und 2023?

Aktueller Mindestlohn GebäudereinigungMindestlohn ab 1. Januar 2021Mindestlohn ab 1. Januar 2022Mindestlohn ab 1. Januar 2023
10,80 Euro11,11 Euro11,55 Euromindestens 12,00 Euro

Am 1. Januar 2022 wird der Mindestlohn um ganze 44 Cent pro Stunde auf 11,55 Euro erhöht. Zusätzlich gibt es auch jetzt schon Beschlüsse, wie sich der Mindestlohn für 2023 erhöht. Für das Jahr 2023 soll er auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden. Wie es 2024 weitergeht, ist bis dato noch nicht bekannt.

Gebäudereiniger wurden 2020 erstmalig bundesweit gleich bezahlt

Schon seit 2019 nähern sich die Mindestlöhne von Ost und West an. Dies hat sich bis ins Jahr 2020 so weit entwickeln, dass die Mindestlöhne in der Gebäudereinigungsbranche deutschlandweit auf dem gleichen Level sind. Genau wie beim Handwerk war die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) beteiligt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Die Änderungen lassen sich auch in diesem Fall übersichtlicher in Form einer Tabelle erklären.

Mindestlohn Gebäudereinigung 2019Mindestlohn 2019 ab 1. JanuarMindestlohn 2020 ab 1. JanuarMindestlohn 2020 ab 1. Dezember
Lohngruppe 1 (inkl. 2,3,4) West10,56 Euro10,80 Euro10,80 Euro
Lohngruppe 1 (inkl. 2,3,4) Ost10,05 Euro10,55 Euro10,80 Euro
Lohngruppe 6 (inkl. 7,8,9) West13,82 Euro14,10 Euro14,10 Euro
Lohngruppe 6 (inkl. 7,8,9) Ost12,83 Euro13,50 Euro14,10 Euro

Christian Kloevekorn, Vorsitzender der Tarifkommision des bereits erwähnten Berufsinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks hat sich dazu bereits positiv geäußert: “Mit diesem anspruchsvollen Tarifvertrag wird ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der tariflichen Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk geleistet. Die Löhne liegen auch in den kommenden Jahren deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.“

Im Jahr 2020 ist die Gebäudereinigungsbranche übrigens das aktuell größte Handwerk in Deutschland. Von den Änderungen im Tarifvertrag sind rund 652.379 Arbeitnehmer betroffen, wobei diese Zahl aus dem Jahre 2015 stammt. Es könnten also noch durchaus mehr Menschen vom Mindestlohn in der Gebäudereinigung im Jahr 2020 betroffen sein.

2019 wurde der Mindestlohn noch von den Lohngruppen geregelt

Zu Beginn des Jahres 2019 hatte man den tariflichen Mindestlohn bereits erhöht. Dieser Lohn ergibt sich in der Gebäudereinigungsbranche anhand von zwei Kriterien. Zum einen kam es darauf an, in welcher Lohngruppe man ist und zum anderen, ob man seiner Arbeit in den alten oder neuen Bundesländern nachgeht.

Von den bereits erwähnten Lohngruppen gibt es acht Stück. Bei der Erhöhung wurden lediglich die Gruppen 1 und 6 festgelegt, was bei genauerem Hinsehen auch Sinn macht. Dementsprechend gilt der Mindestlohn der Lohngruppe 1 auch für die Lohngruppen zwei, drei und vier. Lohngruppe 5 wird in der sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung nicht mehr erwähnt, da sie entfallen ist.
Die Lohngruppe 6 regelt dementsprechend die Bezahlung für alle übrig gebliebenen Lohngruppen, bis hin zur neunten und gleichzeitig höchsten Lohngruppe.

Die Änderungen von mehreren Faktoren abhängen, lassen sie sich somit einfacher in einer Tabelle darstellen.

Mindestlohn Gebäudereinigung 2018Mindestlohn 2017
Mindestlohn 2018
Lohngruppe 1 (inkl. 2,3,4) West10,00 Euro10,30 Euro
Lohngruppe 1 (inkl. 2,3,4) Ost 9,05 Euro 9,55 Euro
Lohngruppe 6 (inkl. 7,8,9) West13,25 Euro13,55 Euro
Lohngruppe 6 (inkl. 7,8,9) Ost11,53 Euro12,18 Euro

Vorsicht bei der Dokumentation

Nach wie vor ist die Gebäudereinigungsbranche von viele Zollkontrollen betroffen. Dort muss man die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter parat haben, da ansonsten empfindliche Strafen drohen. Diese können bis zu 500.000 Euro betragen, je nachdem wie stark man gegen das Mindestlohngesetz verstoßen hat. Man kann man auch gegen das Gesetz verstoßen, ohne aktiv etwas falsch gemacht zu haben. Ein Mitarbeiter, der regelmäßig keine Pausen im vorgeschriebenen Rahmen macht ist beispielsweise so ein Fall. Schützen kann man sich mit einer Arbeitszeiterfassung. Sie legt die geleisteten Arbeitsstunden saubere und strukturiert in einem Excel-Format an. So ist man auf der sicheren Seite und braucht keine Angst vor einem unangekündigten Zollbesuch zu haben.

Arbeitszeiterfassung für Ihre Gebäudereinigung. Hier klicken und 14 Tage kostenlos ausprobieren.

Sie möchten gerne eine moderne Zeiterfassung für in Ihrer Gebäudereinigung einführen, wissen aber noch nicht wie das am besten funktioniert? Kein Problem. Unsere kostenlose PDF „Zeiterfassung 4.0“ ist der optimale Begleiter auf dem Weg zu einer modernen Zeiterfassung.

Hier gehts zum Download

 

Weiteres zum Thema Mindestlohn:


Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechts- und Steuerbeiträge – recherchieren wir mit größter Sorgfalt. Dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt bzw. Ihren Steuerbera­ter.

 

13 Kommentare

  1. Dass man zu Beginn des Jahres den tariflichen Mindestlohn gehoben hat, ist eine wunderbare Neuigkeit. Und wie ich gelesen habe, soll der Mindestlohn auch bis 2020 weiterhin gehoben werden. Dies ist super wichtig um Berufsgruppen und Menschen wie dieser der Gebäudereinigung zu schützen und weiterhin zu erhalten.

    1. hat sich mal einer gedanken gemacht wie des bei frauen bis 450 Euro Job machen und schon an ihre Grenzen gehen wie des weiter gehn soll ??????? die schiesen nähmlich alle ddrüber nraus jetzt kann jede Steuerkaarte bringen und dann bleibt nichts meehr übrig.

  2. Eine bundesweite Regelung der Bezahlung, das ist sehr erfreulich. Ich habe mich eben schon erschrocken als ich feststellen musste, das die demographische Lage eine Auswirkung auf das Gehalt hat. in Mindestlohn von 14,10 ist durchaus ein wunderbarer Preis und sollte auch für Lohngruppe 1 verfügbar gemacht werden, auch Büroreinigung bzw Gebäudereinigung ist ein anstrengender Beruf.

  3. Aufgrund der drohenden Strafen halten sich die reiniger an die Tarife, die gezahlt werden müssen. Ein Freund arbeitet in der Unterhaltsreinigung. Er meinte, dass er glücklich ist mit seinem Job, auch weil die Kollegen so kooperativ sind.

  4. Wir haben für die Büroreinigung jetzt eine Firma. Ein Putzplan hilft uns nicht. Mein Kollege ist der Meinung, dass wir hätten strenger in den Sanktionen sein sollen, wenn die Küche nicht gereinigt wurde.

  5. Hi,
    kann mir jemand sagen oder mit einem Link zeigen, wieviel man als Glas und Gebäudereiniger mit langjährigen Gesellen Brief verdient? Finde nur die mindslestlöhne aber die zeigen einem nicht den Gesellenlohn an, find nur die ab 2019 mit mind. 10,56€ \h wo meine Firma ein strik daraus dreht das es nicht stimmt, oder sollte ich mich da lieber mal bei der IG Bau vorstellen? Bei Ihnen war ich schon einmal Mitglied zu Beginn meiner Karriere.
    Wäre sehr hilfreich, danke im Vorraus

    1. Guten Tag Eddy,

      der Mindestlohn von 10,56€ muss dir dein Arbeitgeber zahlen. Als ausgelernter Geselle mit Brief, bist du sehr wahrscheinlich in der Lohntarifgruppe 6. Hier steht ein Mindestlohn von 13,82€ Stand Jahr 2019. Für weitere Informationen schau dir mal die Seite der Gebäudereiniger Innung an.
      Lass dir von deinem Arbeitgeber mal den Tarifvertrag der Gebäudereiniger geben.

      Beste Grüße
      D.

  6. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Mindestlohn in der Gebäudereinigung. Mein Onkel arbeitet in der Baureinigung. Gut zu wissen, dass die Bezahlung von Gebäudereinigern nun bundesweit einheitlich geregelt ist!

  7. Ich bin absolut froh dass der Trend hier steigt! Büroreinigungskräfte sind wichtig und müssen einfach fair bezahlt werden – viel zu viele Leute werden da ausgenutzt! Danke für die super aufbereiteten Infos!

  8. Ich finde es sehr gut, dass sich der Mindestlohn erhöht. Vor allem in der Branche wie der Gebäudereinigung für Unternehmen. Man soll ja auch motiviert sein in seinem Job.

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert