Gute Neuigkeiten für alle Angestellte in der Pflegebranche: Der Mindestlohn wird zum 1. April 2021 erhöht. Zusätzlich wurde beschlossen, dass der Mindestlohn in der Pflegebranche 2021 sogar noch ein zweites Mal erhöht und somit erstmals vereinheitlicht wird. Alles Weitere erklären wir im Artikel.
Ost-West Differenz wird 2021 beim Mindestlohn in der Pflegebranche aufgehoben
In Westdeutschland und Berlin erhöht sich der Mindestlohn für Pflegekräfte ab April von 11,60 Euro auf 11,80 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der Mindestlohn von 11,20 Euro auf 11,50 Euro an. Dies ist aber nur der erste Schritt.
Ab dem 1. September verdienen in der Pflegebranche alle Arbeitnehmer den gleichen Mindestlohn in Höhe von 12,00 Euro. Einen einheitlichen Mindestlohn gab es zuvor nicht, wodurch sich die Erhöhung somit deutlich stärker auf Pfleger im Osten der Republik auswirkt. Insgesamt profitieren ca. 900.000 in Pflegebetrieben angestellte Mitarbeiter in ganz Deutschland.
Zeitraum | Mindestlohn Pflegebranche West | Mindestlohn Pflegebranche Ost |
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1. Januar 2020 | 11,60 Euro | 11,20 Euro |
1. April 2021 | 12,50 Euro | 12,20 Euro |
1. September 2021 | 12,50 Euro | 12,50 Euro |
1. April 2022 | 13,20 Euro | 13,20 Euro |
Pflegefachkräfte sollen in Zukunft 15 Euro bekommen
Die sogenannte Pflegekommission hat zusätzlich erstmals auch einen Mindestlohn für ausgebildetes Pflegepersonal festgelegt. Darunter fallen qualifizierte Pflegehilfskräfte, sowie Pflegefachkräfte.
Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte
Zeitraum | Mindestlohn Pflegehilfskräfte West | Mindestlohn Pflegehilfskräfte Ost |
---|---|---|
1. April 2021 | 12,50 Euro | 12,20 Euro |
1. September 2021 | 12,50 Euro | 12,50 Euro |
1. April 2022 | 13,20 Euro | 13,20 Euro |
Pflegehilfskräfte bekommen ab 1. April 2021 einen Mindestlohn. Zunächst fällt dieser im Osten und Westen der Bundesrepublik noch unterschiedlich aus (Ost: 12,20 Euro, West: 12,50 Euro), jedoch nur für lediglich 5 Monate. Ab dem 1. September 2021 hebt sich der Mindestlohn im Osten um 30 Cent auf 12,50 Euro, wodurch dann ein einheitlicher Mindestlohn für Pflegehilfskräfte entsteht. 2022 hebt sich dieser Mindestlohn noch einmal an, auf dann 13,20 Euro pro Stunde.
Mindestlohn für Pflegefachkräfte
Zeitraum | Mindestlohn für Pflegefachkräfte |
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1. Juli 2021 | 15,00 Euro |
1. April 2022 | 15,40 Euro |
Auch für Pflegefachkräfte gibt es erstmal einen Mindestlohn und dieser soll von Anfang an bundesweit einheitlich geregelt sein. Ab dem 1. Juli bekommt jede Pflegefachkraft 15 Euro. Eine weitere Erhöhung auf 15,40 Euro ist zudem für den 1. April 2022 geplant.
Pflegekräfte in Privathaushalten bekommen weiterhin nur 9,50 Euro
Einen kleinen Wermutstropfen gibt es trotz der Erhöhung, denn die in Privathaushalten angestellten Pfleger und Pflegerinnen sind nicht von dem neuen Branchen-Mindestlohn betroffen. Sie bekommen weiterhin den Bundesweit festgelegten Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde (9,60 ab dem 1. Juli 2021).
Ob der Mindestlohn 2021 in Ihrer Branche nun erhöht wird oder nicht, er muss weiterhin rechtskonform erfasst und festgehalten werden. Dies schreibt das Mindestlohngesetz vor. Wer dies beherzigt ist auch in Zukunft auf der sicheren Seite und bei einer eventuellen Zollkontrolle bestens vorbereitet.
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Wenn man sich einmal genau anschaut, was diese Menschen für Arbeit leisten, dann sollte es selbstverständlich sein, dass sie auch entsprechend entlohnt werden. Es kann nicht sein, dass man hier immer wieder um einen entsprechenden Mindestlohn kämpfen muss.
Ich bekomme 550 Euro Erwerbsminderungsrente. Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit? Habe ich keinen Anspruch auf ein menschenwürdiges Dasein???