Pausenzeiten und deren Einhaltung ist kein einfaches Thema in Deutschland. Während die Anforderungen sehr hoch und gesetzliche Ausnahmen für etliche Branchen bestehen, wird die Einhaltung vor allem in einigen Kernbranchen von den Behörden hart geprüft.
Wir haben die vielen verschiedenen Regelungen, Gesetze und Ausnahmen analysiert und zeigen im Folgenden:
- Welche Pausenreglungen gelten,
- Was man unter Betriebspausen versteht,
- Welche Ausnahmen es bei gesetzlichen Pausenzeiten gibt,
- Welche gesetzlichen Pausenzeiten für Jugendliche gelten,
- Wie man Ruhezeiten von Ruhepausen unterscheidet,
- Wie sie sicherstellen bei gesetzliche Pausen immer auf der sicheren Seite zu sein.
Gesetzliche Pausenzeiten sind genau vorgeschrieben
Zu Beginn einmal direkt eine Übersicht, wie die Gesetzlichen Pausenzeiten geregelt sind:
Arbeitszeit | Gesetzliche Pausenzeit | Erklärung | Ausnahmen |
---|---|---|---|
Ab 4,5 Stunden Arbeitszeit bei Jugendlichen unter 18 | Mindestens 30 Minuten Pause | Jugendliche dürfen laut Gesetz nicht länger als 4,5 Stunden am Stück beschäftigt werden. | Die Pausen dürfen frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn abgehalten werden |
Ab 6 Stunden Arbeitszeit | Mindestens 30 Minuten Pause | 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden sind ganz normal in Deutschland | Dies gilt uneingeschränkt |
Ab 6 Stunden Arbeitszeit bei Jugendlichen unter 18 | Mindestens 60 Minuten | Für Jugendliche gilt eine längere Pausenzeit. | Die Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten betragen. |
Ab 9 Stunden Arbeitszeit | Mindestens 45 Minuten Pause | Ab 9 Stunden wird zusätzlich zu der halben Stunde 15 weitere Minuten zur Pflicht. In Addition ergibt das dann 45 Minuten |
Sämtliche Pausenregelungen sind in §4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Allgemein beschreibt man eine Ruhepause als eine Arbeitszeitunterbrechung, in der der Arbeitnehmer keinerlei Arbeit verrichten darf und die jeder nach seinen eigenen Vorstellungen verbringen darf. Er darf sich zudem nicht in Arbeitsbereitschaft befinden.
Die genauen gesetzlichen Pausenzeiten sind ebenfalls in diesem Paragraphen festgehalten:
- Bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden oder mehr gilt eine Pausenzeit von mindestens 30 Minuten.
- Ab einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt die Pausenzeit mindestens 45 Minuten.
- Die erwähnten Zeitabschnitte können hierbei auch aufgeteilt werden, jedoch beträgt die Mindestdauer für eine Pause mindestens 15 Minuten.
Ein Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von 6 Stunden könnte also theoretisch zwei Pausen a 15 Minuten abhalten. - Wichtig: Arbeitnehmer dürfen in Deutschland nicht länger als 6 Stunden am Stück beschäftig werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist die reine Angabe der Pausendauer somit nicht ausreichend. Es muss also auch nachgewiesen werden, dass nach spätestens 6 Stunden eine Pause gemacht wird. Insofern muss auch die zeitliche Lage der Pause dokumentiert werden.
In einigen Branchen gibt es bezüglich der oben beschriebenen gesetzlichen Pausenzeiten Ausnahmen. Diese werden später im Artikel beschrieben.
Sie entscheiden wann Pause gemacht wird
Dank des Direktionsrecht darf der Arbeitgeber entscheiden, wann genau die Angestellten Pause machen und wie oft sie Pause machen. Dies gilt unter der Prämisse, dass andere Pausenregelungen weder vom Betriebsrat noch von einem Tarifvertrag festgelegt sind. Am besten fertigt man einen einfachen Pausenplan an, damit die Mitarbeiter jederzeit Bescheid wissen. Trotzdem muss man darauf achten, dass die Mitarbeiter wirklich Pause machen. Ansonsten drohen empfindliche Strafen, die später im Artikel genauer aufgelistet werden.
Betriebspausen zählen nicht zu den Ruhepausen
Die sogenannten Betriebspausen zählen nicht zu den regulären gesetzlichen Pausenzeiten hinzu. Laut Gesetz ist eine Betriebspause eine unvorhergesehene Unterbrechung der Arbeitszeit. Somit zählt sie zur regulären Arbeitszeit und muss weiterhin vergütet werden. Wenn in einer Küche beispielsweise der Strom ausfällt, können bestimmte Geräte nicht bedient werden. Die anwesenden Köche sind gezwungen, die Arbeit zu unterbrechen, solange die aktuelle Tätigkeit vom Strom abhängig ist. Gleiches gilt für Baustellen, bei denen plötzlicher Regen einsetzt. Die Angestellten können ihre Arbeit nicht weiter ausführen, trotzdem muss der Arbeitgeber Betriebspausen bezahlen.
Ausnahmen zur Standardpausenregelung
Natürlich gibt es für die oben beschriebenen gesetzlichen Standardpausenregelungen einige Ausnahmen die zu beachten sind. Wie besprochen gelten Pausen unter 15 Minuten gesetzlich nicht als Pause. In manchen Branchen sind aber auch kürzere Pausen zulässig, um unter anderem den Fahrplan oder den Schichtbetrieb nicht zu behindern. Die Rede ist dann von sogenannten Kurzpausen, welche unter 15 Minuten liegen können. Diese Regelungen gelten für:
- Verkehrs- und Schichtbetriebe
- Landwirtschaftsbetriebe während Ernte- und Bestellungszeit
- Rufbereitschaft während der Ruhezeit
- Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen
Dies ist in Paragraph §7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG genauer beschrieben. Außerdem darf man laut §14 ArbZG Ruhezeiten sowie gesetzliche Pausenzeiten generell unterschreiten, wenn es sich um Notfälle bzw. unaufschiebbare Arbeiten handelt wie zum Beispiel:
- Unternehmen z. B. der Rohstoffverarbeitung, Lebensmittelindustrie,
- Vor- und Abschlussarbeiten
- Betreuung, Pflege und Behandlung von Personen,
- Behandlung und Pflege von Tieren sowie für
- Forschung und Lehre.
Gesetzliche Pausenzeiten bei Jugendlichen
Eine besondere Ausnahme bilden gesetzliche Pausenzeiten bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Hier muss die Pausendauer von 15 Minuten unbedingt eingehalten werden. Eine Unterschreitung würde ausnahmslos einem Gesetzesverstoß gleichkommen.
Die Dauer wird ebenfalls anders bemessen. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden gilt eine Pausenzeit von 30 Minuten. Arbeitet der Jugendliche mehr als 6 Stunden, gelten 60 Minuten Pause – also eine Stunde. Außerdem darf man einen unter 18 jährigen nicht länger als 4,5 Stunden am Stück beschäftigen. Die vorgeschriebenen Pausen dürfen frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn abgehalten werden und spätestens eine Stunde vor Arbeitsende. Dies verhält sich genauso wie bei regulär arbeitenden Angestellten. Analog sollte demnach auch bei Jugendlichen die zeitliche Lage der Pause mit dokumentiert werden.
Hier findet man noch mehr Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz.
Ruhezeiten sind nicht gleich Ruhepausen
Ein weiteres Thema sind die gesetzlichen Ruhezeiten. Viele Menschen verwechseln diese mit den Ruhepausen, jedoch ist damit die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Arbeitsbeginn des darauffolgenden Tages gemeint. Dieser Zeitraum muss mindestens 11 Stunden betragen. Beendet ein Arbeitnehmer seine Arbeit zum Beispiel um 18 Uhr, darf er nicht vor 5 Uhr morgens wieder mit der Arbeit beginnen.
Auch hierbei gelten wieder Ausnahmen:
- In speziellen Berufssparten wie zum Beispiel Service-Kräfte, Rundfunkmitarbeiter und in der Landwirtschaft kann die Dauer der Ruhezeit um 1 Stunde verkürzt werden, solange diese Stunde innerhalb des Kalendermonats nachgeholt wird. Genauer gesagt verlängert man dann die Ruhezeit eines anderen Tages auf mindestens 12 Stunden.
- In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen kann die Ruhezeit während der Rufbereitschaft bis zur Hälfte gekürzt werden, solange sie woanders wieder ausgeglichen wird. Eine Altenpflegerin kann beispielsweise in ihrer Bereitschaftszeit bis zu 5,5 Stunden arbeiten. Diese 5,5 Stunden müssen jedoch an einem anderen Tag wieder aufaddiert werden. Dies würde eine Ruhezeit von mindestens 16,5 Stunden ergeben.
Gesetzliche Pausenzeiten immer rechtskonform erfassen
Laut einer Umfrage ist die durchschnittliche Pausendauer der Deutschen relativ gering. Das hat mehrere Ursachen. Zum einen gewähren viele Arbeitgeber schlichtweg zu wenig Pausenzeiten. Zum anderen möchten viele Arbeitnehmer den Arbeitsplatz so früh wie möglich verlassen und verzichten deswegen auf eine angemessene Pause. Das birgt abgesehen vom erhöhten Stress des Arbeitnehmers noch ein anderes großes Risiko. Da der Arbeitgeber die gesetzlichen Pausenzeiten nicht einhält, verstößt er gegen dieses Gesetz, was einige Strafen zur Folge hat.
Mithilfe von spezieller Software zur Arbeitszeiterfassung werden Pausen in Zukunft automatisch und gleichzeitig rechtskonform erfasst. Das bedeutet wie oben schon erwähnt 30 Minuten Pause ab 6 Stunden und 45 Minuten Pause ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden.
Eine Pause ist gesetzlich verpflichtend und darf vom Arbeitgeber dank des schon beschriebenen Direktionsrechts vorgeschrieben werden. Wenn der Arbeitnehmer also keine Pause machen möchte, hat man als Arbeitgeber die Weisungsbefugnis, eine Pause zu erteilen. Weigert sich der Arbeitnehmer weiterhin, ist es dem Unternehmensführer gestattet, eine Abmahnung zu erteilen, da jener sonst in Konflikt mit dem Gesetz kommt. Wenn sich der Angestellte trotz Abmahnung weiterhin weigert die gesetzliche Pausenzeit einzuhalten, kann der Unternehmensführer eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.
Die Nichteinhaltung der Pausen zieht signifikante Geldbußen in Höhe von bis zu 15.000€ mit sich. Die Sachlage wird für den Vorgesetzten sogar noch schlimmer wenn dieser seinen Mitarbeiter aktiv anhält keine Pause zu machen. Hierbei handelt es sich nun um eine Straftat.
Rechtliche Grundlage
Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechts- und Steuerbeiträge – recherchieren wir mit größter Sorgfalt. Dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt bzw. Ihren Steuerberater.
Auch bei den ambulanten Pflegediensten ist die Pausenregelung zu berücksichtigen. Wie Sie bereits erwähnen, gilt aber hierfür die Kurzpausen-Regelung. Daher sind auch Pausen unter 15 Minuten gesetzlich anerkannt. Vielen Dank für Ihren Beitrag!
Das stimmt, da haben Sie selbstverständlich recht. Wir danken vielmals für Ihr positives Feedback!
Hallo ich habe da mal eine, vielleicht blöde Frage,
Laut Gesetz muss ich nach 6 Std ununterbrochener Arbeitszeit, eine Pause von 30 Min machen.
Diese kann auch in 2 Pausen je 15 Min aufgeteilt werden. Ok, also nach 5 Std mache ich 15 Min Pause und nach weitern 3 Std gehe ich nach Hause, weil ich ja noch keine 6 Std am Stück gearbeitet habe nach der Pause. Nun die Frage , wann muss ich denn nun die zweiten 15 Min Pause nehmen. Bisher konnte mir noch keiner eine Antwort auf die Frage geben.
Hallo Jens!
Vielen Dank für deine Frage! Wie du schon richtig gesagt hast, muss man ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten nehmen. Wichtig ist hierbei, dass die vollen 30 Minuten Pause spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit genommen werden müssen. Das bedeutet in deinem Fall, dass du deine Pause entweder auf 30 Minuten verlängerst, oder nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit die zweiten 15 Minuten Pause machst.
Wir hoffen, dass wir dir hiermit helfen konnten.
Viele Grüße vom gesamten Crewmeister Team!
Servus,
angenommen der Fall wäre wie folgt:
Ich beginne mit der Arbeit um 8:00 Uhr und mache um 10 Uhr meine erste Pause von 30 Minuten. Von 10:30 bis 13:45 arbeite ich wieder und mache danach wieder eine Pause von 15 Minuten. Anschließend arbeite ich wieder von 14 Uhr bis 18 Uhr und beende dann meinen Arbeitstag.
In der Zeit von 10:30 bis 18 Uhr sind 7,5 Stunden vergangen mit einer Pause von nur 15 Minuten, während auf der gesamten Arbeitszeit von 8:00 Uhr bis 18 Uhr eine Gesamtpause von 45 Minuten gemacht wurde.
Ist dies noch im Sinne der Pausenregelung richtig, oder hätte in der Zeit von 10:30 bis 18 Uhr eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden müssen?
Servus Marschel!
Im Prinzip ist es sehr einfach: gerechnet wird immer mit der täglichen Arbeitszeit.
Deine Arbeitszeit beträgt insgesamt über 9 Stunden, weshalb eine tägliche Pausenzeit von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben ist.
Diese Pausenzeit kannst du dir relativ frei einteilen, mit ein paar Ausnahmen:
– Mindestpausendauer: 15 Minuten
– Pausenlage: mindestens 1 Stunde nach Arbeitsbeginn und höchstens 1 Stunde vor Arbeitsende
In deinem Fall werden beide Regelungen eingehalten, weshalb deine Pausen soweit vollkommen in Ordnung gehen.
Ich hoffen, dass wir dir deine Frage vollständig beantworten konnten.
Viele Grüße vom gesamten Crewmeister Team!
Guten Tag,
würden Sie mir bitte denn Fall bei einer festgelegten Pause von 0,5 Std. bei 8,5 Std. Nettoarbeitszeit erklären, wenn ich Überstunden mache, sodass ich nach einer Nettoarbeitszeit von 9 Std. 1min (also 9 Std. 31min inkl. der Pause) nach Hause gehe? Hier können doch wohl kaum 0,75 Std Pause abgezogen werden, oder? Sonst würden mir ja 14min Arbeitszeit abgezogen…
Danke!
Hallo Hans,
vielen Dank für deine Frage!
Tatsächlich hast du ihn diesem Fall Recht. Gesetzlich müssen dir ab einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden 45 Minuten abgezogen werden.
In deinem Fall würde ich daher darauf achten, nicht mehr als 9 Stunden zu arbeiten, damit deine festgelegte Pause von 0,5 Stunden nicht verlängert wird.
Ich hoffe wir konnten dir damit helfen.
Viele Grüße vom gesamten Crewmeister-Team!
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das bedeutet, der Arbeitgeber zieht 45min ab und die Nettoarbeitszeit beträgt (bei einer Bruttoarbeitszeit von 9h31min) 8h46min. 14min Arbeitszeit gehen zu Lasten des Arbeitnehmers? Als Laie in rechtlichen Angelegenheiten kommt mir das etwas seltsam vor.
Die weitere Pause von 15min darf doch nicht am Ende der Arbeitszeit liegen, und wenn der Arbeitnehmer nach 1min nach Hause geht, wird die Arbeit ja auch nicht fortgesetzt, somit kann es gar keine Pause sein?!
Die Zeitspanne von 09h01min bis 09h15min Nettoarbeitszeit ist sehr interessant in der rechtlichen Beurteilung, kennen Sie hier eindeutige Aussagen?
Da müssen wir jetzt unterscheiden. Fakt ist, dass ab einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden 45 Minuten Pause abgezogen werden müssen.
Diese Pause muss man dann natürlich auch wirklich machen und die Pause darf nicht zu nah am Arbeitsende liegen (oder womöglich sogar am Ende der Arbeitszeit).
Bei ungeplanter Mehrarbeit (Überstunden) sieht es dann schon anders aus. Wenn vorher nicht klar ersichtlich ist, dass der Mitarbeiter an einem Tag mehr als 9 Stunden arbeitet, dürfen auch nicht nachträglich weitere 15 Minuten abgezogen werden. Dies wurde vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Aktenzeichen:10 Sa 1244/17) so entschieden.
Somit dürfte dir dein Arbeitgeber in deinem Beispiel nicht nachträglich 15 Minuten abziehen.
Für eine rechtlich 100% korrekte Antwort solltest du aber trotzdem auf jeden Fall einen Rechtswissenschaftler hinzuziehen.
Wir hoffen, dass wir mit der Antwort weiterhelfen konnten und wünschen dir alles Gute!
Vielen Dank Herr Grom!
Gehen wir mal davon aus, dass die Arbeitszeit von 8h30min (+30min Pause) täglich fix ist und es sich bei den zusätzlich 31min um ungeplante Mehrarbeit (Überstunden in Gleitzeit) handeln, die nicht regelmäßig gemacht werden.
Wie ist hier Ihre Einschätzung zur zusätzlichen 15min Pause?
Mich wundert, dass man fast nichts über dieses Thema im Netz findet.
Laut meiner Einschätzung sollten daher die 15 Minuten nicht zur Pause, sondern zu den Überstunden gerechnet werden. Da ich aber keine ausgebildete Rechtskraft bin, kann man sich auf diese Aussage nicht berufen. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte!
Kurze Frage: Müssen Pausenzeiten auch erfasst und archiviert werden?
Hallo Daniel! Um zu belegen, dass in einem Unternehmen korrekte Pausen- und Ruhezeiten eingehalten wurden, müssten diese auch archiviert werden.
Wir hoffen, dass wir dir damit weiterhelfen konnten!
Viele Grüße vom gesamten Crewmeister-Team