Die Fragen rund um die Raucherpause gibt es bereits seit langer Zeit. Ist es unfair, dass rauchende Arbeitnehmer mehr Pause machen als Arbeitnehmer, die Nichtraucher sind? Müssen Raucher die Raucherpausen verpflichtend dokumentieren? Darf man als Arbeitgeber die Raucherpausen von der Arbeitszeit abziehen? Diese und alle weiteren rechtlichen Fragen klären wir hier.
Warum kommt diese Diskussion momentan wieder auf?
Auslöser der neuen Diskussion über die Erfassung der Raucherpausen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019.
Im Prinzip besagt das Urteil, dass für die gesamte Europäische Union eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt. Diese Pflicht muss jedes Land für sich selbst ausarbeiten und in ein Gesetz gießen. (Crewmeister berichtete bereits in diesem Artikel darüber)
Als Reaktion auf das verhängte EuGH-Urteil und die damit verbundene Pflicht zur Zeiterfassung haben dies manche Unternehmen als Anlass genommen, sämtliche Arbeits- und Pausenzeit sehr detailliert zu erfassen.
Dies gilt auch für die besagten Raucherpausen, die dann rigoros von der Arbeitszeit abgezogen wurden. Das Motto dabei: „Wenn wir jetzt schon verpflichtet sind, alle Arbeitszeiten zu erfassen, dann erfassen wir auch kleinere Pausenzeiten wie zum Beispiel die Raucherpausen und ziehen sie von der Arbeitszeit ab.“
Natürlich stößt dies bei vielen Arbeitnehmern auf Unverständnis, da sie sich teilweise verfolgt fühlen.
Oberster Gerichtshof in Spanien entscheidet zu Gunsten der Arbeitgeber
Nun kam dieser Streit vor den obersten Gerichtshof in Spanien. Tatsächlich geklagt hatte hier das portugiesische Erdölunternehmen GALP und hat das Verfahren im Endeffekt auch gewonnen. Dies hat natürlich zu noch mehr Differenzen geführt und zahlreiche Gewerkschaften auf den Plan gerufen. So kam es zum Beispiel zu Aussagen wie die des spanischen Wirtschaftswissenschaftlers Javier Diaz Gimenez der fragte, „ob man als nächstes die Zeit für Toilettenpausen ebenfalls abziehen wird.“
Könnte durch das EuGH Urteil eine ähnliche Debatte in Deutschland entstehen?
Da das EuGH-Urteil auch in Deutschland bald umgesetzt wird, liegt der Verdacht nahe, dass es zu ähnlichen Differenzen zwischen Arbeitgebern und den Arbeitnehmern kommen könnte.
Auf der einen Seite stehen die Arbeitgeber, die sich jetzt selbstverständlich mehr Stress ausgesetzt sehen. Wenn sie sowieso schon dazu gezwungen werden, alle Zeiten des Arbeitstages zu erfassen, dann eben auch die, die sich unter Umständen negativ auf die Arbeitnehmer auswirken.
Die Arbeitnehmer und Gewerkschaften sehen dies hingegen als Kontrollzwang an und wehren sich gegen seine solche Art der Arbeitszeiterfassung
Speziell als Unternehmer sollte man sich deshalb genau darüber Gedanken machen, wie man dieses heikle Thema umsetzt und auch anspricht. Deshalb listen wir hier noch einmal auf, wie aktuelle Lage in Deutschland aussieht und klären die akutesten rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Raucherpausen.
Gibt es ein Rauchverbot am Arbeitsplatz?
Kurz gesagt: Ja. Am direkten Arbeitsplatz herrscht in ganz Deutschland ein unumgängliches Rauchverbot. Selbstverständlich wird dies in jedem Unternehmen unterschiedlich interpretiert, je nachdem wie stark sich der Arbeitgeber an dieses generelle Rauchverbot orientiert.
Der Grund für das Verbot ist recht simpel: Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Somit kann kein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz rauchen, wenn er damit das Recht auf Rauchfreiheit des anderen einschränkt. Im Prinzip könnte also ein Arbeitnehmer einem Anderen das Rauchen verbieten.
Hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf seine Raucherpausen?
Generell besteht kein gesetzliches Recht auf eine Raucherpause. Auch hier klingt die Begründung des Gesetzgebers durchaus plausibel. Gesetzlich vorgeschriebene Pausen während der Arbeitszeit dienen hauptsächlich der Erholung und gesundheitlichen Regeneration. Da das Rauchen erwiesenermaßen gesundheitsschädlich ist, kann es deshalb nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pausen gezählt werden.
Wenn man als Arbeitnehmer eine Raucherpause machen darf, dann nur aufgrund der Kulanz des Arbeitgebers. Ein Recht auf die Zigarette während des Arbeitstages gibt es nicht. Selbstverständlich ist das Wort „Erholung“ Interpretationssache, da manch einer die tägliche Zigarettenpause zur Stressbewältigung benötigt. Dies liegt wieder im Ermessen des Arbeitgebers. Normalerweise wird in Deutschland aber keinem die tägliche Zigarettenpause untersagt.
Muss der Arbeitgeber einen Raucherraum zur Verfügung stellen?
Aufgrund des Rechts auf einen rauchfreien Arbeitsplatz fragt man sich als Raucher selbstverständlich, ob der Arbeitgeber auf der anderen Seite einen gesonderten Raucherraum zur Verfügung stellen muss.
Offiziell gibt es im deutschen Gesetzestext keine Passage, die die Einrichtung eines Raucherraumes vorschreibt. Selbstverständlich ist es aber jedem Arbeitgeber gestattet, einen Raucherraum oder auch eine Raucherecke zur Verfügung zu stellen.
Jedoch gibt es dazu eine generelle Regel: Ein Raucherraum darf unter keinen Umständen zu einer Beeinträchtigung der Nichtraucher führen. Beispielsweise ist ein Raum, durch den jeder Arbeitnehmer hindurch gehen muss nicht als Raucherraum geeignet. Dies bezieht sich wiederum auf das Gesetz, das weiter oben erwähnt wurde. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet seine Raucherzeiten zu erfassen?
Ja. Jeder Arbeitnehmer muss sich während seiner Arbeitszeit immer Ausstempeln, wenn er sich eine Zigarette anzündet. Laut Gesetz dient das Rauchen offiziell dem Privatvergnügen. Somit darf es nicht zur Arbeitszeit gezählt werden und muss auch so deklariert werden.
Ähnlich verhält es sich mit anderen privaten Erledigungen, die man während der Arbeitszeit macht, wie beispielsweise dem Wocheneinkauf. Hier müsste man sich theoretisch aus seinem Zeiterfassungssystem ausstempeln, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Selbstverständlich kann man aber die Raucherpause sowie auch alles weitere mit dem Arbeitgeber absprechen und genehmigen lassen. So wird es in den meisten Unternehmen geregelt. Wie aber oben schon beschrieben ist es durchaus möglich, dass der Arbeitgeber das Rauchen untersagen darf, da es nicht zur Erholung und gesundheitlichen Regenration beiträgt und auch nichts mit der Arbeit an sich zu tun hat.
Wichtig: Während der Raucherpause ist man nicht durch das Unternehmen versichert. Dies wurde 2013 vom Berliner Sozialgericht entschieden. Hier war eine Klägerin auf dem Rückweg von einer Raucherpause, die aufgrund des Rauchverbots außerhalb des Gebäudes stattfand. Beim Betreten der Eingangshalle stieß sie mit dem Haushandwerker zusammen. Dieser trug einen Eimer Wasser, welchen er aufgrund des Zusammenpralls verkippte. Die Klägerin rutschte darauf aus und versuchte sich mit der rechten Hand abzufangen, wobei sie einen Bruch der Speiche erlitt.
In dem Urteil beruft sich das Gericht genau auf den eben erwähnten Fakt, dass Rauchen weder zur Erholung noch zur Regeneration beiträgt. Somit war dies kein Arbeitsunfall sondern privater Herkunft und das Unternehmen musste für den Vorteil nicht haften.
Darf man Raucherpausen von der Arbeitszeit abziehen – Das Fazit
Wie man dem Artikel bereits entnehmen kann, gibt es sehr viele Gesetze. Die meisten Gesetze sind aber meist einfach zu entkräften, da es meist auf den Arbeitgeber ankommen, welcher die Regularien für Raucher in Unternehmen vorgibt. Die meisten Arbeitgeber gestatten das Rauchen ganze einfach aus dem Grund, dass Sie das Arbeitsklima durch verhängte Verbote nicht verschlimmern wollen.
Es wird jedoch interessant bleiben. Vor allem wenn die Bundesregierung das offizielle Gesetz zur Arbeitszeiterfassung verkündet und offiziell in ein Gesetz gegossen hat. Durch den höheren Druck auf Arbeitgeber und das allgemein genauere Erfassen könnte einige dazu leiten, auch ganz kleine Pausen von Mitarbeiter zu erfassen und dann von der Arbeitszeit abzuziehen. Die potentielle Konfliktgefahr ist relativ hoch und man kann bereits in Spanien sehen, wohin dies führen könnte. Wird es sich in Deutschland ähnlich entwickeln? Wir werden es herausfinden.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung steht kurz bevor.
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