Der Jahreswechsel 2021 hat einige neue Gesetze, Änderungen und Steuerentlastungen mitgebracht. Auch Arbeitgeber kleiner und mittelständischer Unternehmen, sowie deren Mitarbeiter sind betroffen und können von den Neuerungen profitieren. Denn Corona wirkt sich aus: Das Bundeskabinett hat eine Reihe von steuerlichen Entlastungen für das Jahr 2021 beschlossen. Ihre Mitarbeiter können 2021 bis zu 2.500 Euro Steuern sparen!
Zurück zu 19 Prozent Mehrwertsteuer
Die befristete Senkung der Umsatzsteuer endet am 31.12.2020. Seit dem Jahreswechsel müssen auch Unternehmer kleiner und mittelständigen Betriebe wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent und 7 Prozent als ermäßigten Umsatzsteuersatz in ihren Rechnungen ausweisen. Zu beachten ist, dass es bei der Ausweisung der Umsatzsteuer darauf ankommt, wann die Leistung erbracht wurde.
Eine Sonderregelung gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Hier bleibt der ermäßigte Steuersatz noch bis mindestens 30. Juni 2021 gültig. Achtung, Ausnahme von der Ausnahme: Getränke werden seit dem 1. Januar 2021 mit 19 Prozent besteuert.
Wir Sie die Rückkehr zur alten Mehrwertsteuer erfolgreich meistern erfahren Sie hier.
Verbot von Einwegplastik
Bleiben wir kurz bei Änderungen, von denen besonders die Gastronomie betroffen ist. Ab Juli 2021 ist es EU-weit verboten, Teller, Besteck, Strohhalme und Rührstäbchen aus Kunststoff anzubieten. Das gilt u. a. auch für To-go-Becher und Essens-Wegwerfverpackungen aus Styropor. Mehr dazu.
Corona-Bonus war nur 2020 steuerfrei
Arbeitgeber konnten ihren Beschäftigten im Jahr 2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Wer seine Mitarbeiter jetzt noch mit einem Corona-Bonus belohnen will muss die Zahlung wieder besteuern. Laut Bundesfinanzminister Scholz endet die Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung mit dem 31.12.2020.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Seit dem 1. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 9,50 Euro pro Stunde. Ab Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro pro Stunde. Für Gebäudereiniger steigt der Branchenmindestlohn auf 11,11 Euro pro Stunde. Auch Dachdecker profitieren von der Erhöhung besonders. Der Dachdecker-Gesellenlohn (Ecklohn) soll ab dem 1. Oktober 2021 auf 19,52 Euro erhöht werden.
Für Auszubildende ist seit Januar 2021 eine Mindestausbildungsvergütung pro Monat i. H. v. 550 Euro verpflichtend.
Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 verlängert
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzudämpfen, wurde die Bezugsdauer der Lohnersatzleistungen für Unternehmen, die schon im Jahr 2020 in Kurzarbeit gegangen sind, von 12 auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021.
Wichtig: Für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist eine neue Anzeige bei der Arbeitsagentur erforderlich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So melden Sie in Ihrem Unternehmen Kurzarbeit an
Ist Ihre Website auf dem neuesten Stand?
Am 31. März 2021 stellt Google neue Anforderungen, um in den Suchergebnissen zu erscheinen. Die sogenannte „Mobile only“-Strategie bedeutet für kleine und mittelständige Betriebe, dass deren Website auch auf Smartphones funktionieren muss. Experten warnen, dass fast die Hälfte der klein- und mittelständigen Unternehmen dann nicht mehr im Internet auffindbar sind. Hier können Sie kostenlos testen, ob Ihre Website mobil optimiert ist: Jetzt Website überprüfen.
Registrierkassen-Pflicht
Die Bonpflicht hat im Jahr 2020 für viel Gesprächsstoff gesorgt. Doch der Countdown läuft: Spätestens ab 31. März müssen alle Betriebe mit Verkauf von Waren – egal ob Handel, Gastronomie oder Bäckerei – und Dienstleistungen wie Friseure über ein elektronisches Kassensystem mit dem Sicherheitsmodul TSE verfügen. Weitere Informationen.
EUGH-Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Der Europäischer Gerichtshof hat entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung Pflicht wird. Im Mai 2020 wurde in Deutschland erstmals ein Arbeitgeber wegen mangelnder Zeiterfassung verurteilt, mit der Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Ein festes Datum für die Verabschiedung eines deutschen Gesetztes zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt es noch nicht. Dennoch ist im Jahr 2021 damit zu rechnen und Unternehmen sollten vorbereitet sein.
Arbeitnehmerfreundliche Steueranpassungen – auch Ihre Mitarbeiter profitieren
Auch Arbeitnehmer haben Grund, den Jahreswechsel herbeizusehnen. Neben den Erhöhungen des Mindestlohns und der Verlängerung des Kurzarbeitergelds profitieren Arbeitnehmer 2021 von den höchsten Steuerentlastungen seit Jahren: Die sogenannte kalte Progression wird dieses Jahr auf 1,52% festgesetzt. Verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern können nach der Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ganze 2.500 Euro sparen. Bei dieser Berechnung wird ein gemeinsames Einkommen von 14.000 Euro unterstellt, das zu zwei Drittel / ein Drittel unter den Ehepartnern aufgeteilt ist.
Das Ende des Solidaritätszuschlags
Deutschland schafft den Soli mit 29-jähriger Verspätung für fast alle ab: Ursprünglich 1991 befristet auf ein Jahr, besteht diese steuerliche Abgabe nun seit fast 30 Jahren. Seit Januar 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahler. Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 151.990 Euro wird eine Familie mit zwei Kindern keinen Soli mehr zahlen müssen. Auch Alleinstehende mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 73.874 Euro sind vom Soli befreit. Hier können Sie sich ganz einfach Ihre jährliche Ersparnis ausrechnen: Zum Rechner.
Bis zu 600€ Homeoffice-Pauschale
Corona geht, Homeoffice bleibt: Internet, Heizung, Strom, Kaffee: Im Homeoffice zahlen Mitarbeiter oft drauf. Mit 5€ pro Tag im Homeoffice sollen Arbeitnehmer jetzt steuerlich entlastet werden. Begrenzt soll die Pauschale auf maximal 600€, die Arbeitnehmer von Ihrer Steuer absetzen können. Auch ein weiterer wichtiger Punkt steht nun fest: Die Homeoffice-Pauschale wird in den Arbeitnehmerpauschbetrag, die sogenannte Werbungskostenpauschale i. H. v. 1.000€ eingerechnet. Sie wird also nicht zusätzlich gewährt. Weitere Informationen.
Welche wichtige Rolle das Thema Zeiterfassung im Homeoffice spielt, erklären wir Ihnen hier.
Erhöhte Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer
Homeoffice geht nicht immer: Auch Pendler mit langen Arbeitswegen werden durch eine Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer entlastet. Seit dem 1. Januar gelten folgende Regeln für Arbeitswege: Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt die Entfernungspauschale bei 0,30 Euro. Für alle über 20 hinausgehenden Entfernungskilometer steigt die Pauschale auf 0,35 Euro. Im Jahr 2024 wird die Pendlerpauschale erneut erhöht: Mehr dazu.
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